Dr. Evelyn Stober
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  DGUV Vorschrift 2:

Arbeitssicherheit aktuell

Herne, 18. März 2011

Die neuen Regelungen für den Einsatz von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind Thema einer Infoveranstaltung bei der WFG Herne. 

„DGUV Vorschrift 2“ – hinter diesem Kürzel verbirgt sich eine neue Vorschrift zur Arbeitssicherheit. Seit Anfang 2011 gelten für die Betreuung von Unternehmen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte neue Regeln. Die bisher geltende BGV A2 wurde aufgehoben und durch die neue DGUV Vorschrift 2 ersetzt. So erfolgt die Berechnung der Einsatzzeiten jetzt nach einem völlig neuen System, einheitlich für alle Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträger. Ab sofort ist bereits für die Berechnung der Einsatzzeiten eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, die jährlich überarbeitet werden muss.

Geschäftsführer und Personalverantwortliche von Unternehmen sollten sich informieren: Was bleibt wie es ist? Und was ist neu? Gibt es Anlass zu eiligem Handeln? Sind betriebsinterne Veränderungen erforderlich? Diese und weitere Fragen werden im Rahmen eines Kurzvortrages und einer anschließenden Fragerunde bei einer kostenlosen Veranstaltung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne (WFG) beantwortet. Referent ist Dipl.-Min. Holger Kück, Sicherheitsingenieur von KUECK Industries LTD. Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 24. März, 17:00 Uhr, im IGZ Innovationszentrum am Westring. Informationen und Anmeldungen per Telefon 02323. 925 100.