Verknüpfung der Unternehmensregister Grenzüberschreitender Handel soll vorangetrieben werden Für Unternehmen soll es künftig leichter sein, in anderen EU-Staaten Zweigniederlassungen zu gründen, Dienstleistungen anzubieten und generell grenzüberschreitend Handel zu treiben. Dazu sollen nach einem Vorschlag der EU-Kommission die Unternehmensregister der EU-Staaten verknüpft werden, um auch die Rechtssicherheit zu erhöhen.
Meldung vom 08. Juni 2011 |