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Verknüpfung der Unternehmensregister

Grenzüberschreitender Handel soll vorangetrieben werden

Für Unternehmen soll es künftig leichter sein, in anderen EU-Staaten Zweigniederlassungen zu gründen, Dienstleistungen anzubieten und generell grenzüberschreitend Handel zu treiben. Dazu sollen nach einem Vorschlag der EU-Kommission die Unternehmensregister der EU-Staaten verknüpft werden, um auch die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Europa

 

Meldung vom 08. Juni  2011

 
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