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Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
Thema auch für kleine Unternehmen

Inhalt Arbeitgeber haben, mittlerweile unabhängig von der Unternehmensgröße, zahlreiche Pflichten, wenn es um den Schutz und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter geht. Dazu gehören zum Beispiel die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung oder auch das Gefahrstoffrecht und die Maschinensicherheit.
Das Arbeitsschutzrecht in Deutschland wurde durch Europäische Vorschriften in den letzten Jahren stark verändert. In der Vergangenheit waren die Regelungen für Kleinunternehmen nicht immer anwendbar. Doch spätestens seit der Umsetzung der Vorgaben der EG-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie in nationales Recht haben auch Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben ein Anrecht auf eine Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf. einen Arbeitsmediziner.
Das Seminar zeigt, wie die Verpflichtungen des Arbeitgebers zum eigenen und auch zum Nutzen seiner Mitarbeiter gewinnbringend eingesetzt werden können.
Ziele Überblick über bestehende Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen; Informationen zur Rechtslage und Vermittlung von Arbeitsansätzen
Zielgruppe Geschäftsführer und Personalverantwortliche aus KMU
Themen 
  • Rechtslage
  • Rechte & Pflichten
  • Häufige Mängel
  • Arbeitsschutzbezogene Aufbau- und Ablauforganisation
  • Maßnahmenkatalog zur Umsetzung
Termin Dienstag, 09. Februar 2010, 17:00 Uhr
Ort IGZ Innovationszentrum,
Westring 303, 44629 Herne
Referent Dipl.-Min. Holger Kück, Sicherheitsingenieur, KUECK Industries LTD, Herne
Kosten keine
Anmeldung Zum Anmeldeformular
Kooperation
Sicherheitstechnischer Dienst

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Nachfolgeregelungen und Nachfolgefinanzierung
Lösungsalternativen für Unternehmen

Inhalt In den nächsten Jahren steht in mindestens 300.000 kleineren und mittelständischen Unternehmen in Deutschland der altersbedingte Führungswechsel an. Der Idealfall: Bei der Unternehmensnachfolge finden sich Übergeber/-in und Übernehmer/-in während eines geplanten Zeitraumes. Sie vereinbaren einen Übertragungstermin und nehmen i. d. R. eine Bankfinanzierung in Anspruch. Welche Möglichkeiten bestehen jedoch, wenn sich kein adäquater Nachfolger bzw. keine adäquate Nachfolgerin findet oder eine Fremdfinanzierung aufgrund mangelnder Bonität scheitert?
Das Seminar beleuchtet alternative Lösungsmöglichkeiten zu diesen Fragestellungen.
Ziele Überblick über die Vielfalt der unterschiedlichen Nachfolgeregelungen und Finanzierungsmöglichkeiten
Zielgruppe Unternehmen, die an der Thematik Nachfolge interessiert sind
Themen 
  • Überwindung von Finanzierungshemmnissen
  • Alternative Nachfolgeregelungen
  • Möglichkeiten der Innenfinanzierung
  • Möglichkeiten der Außenfinanzierung
Termin Dienstag, 27. April 2010, 17:00 Uhr
Ort IGZ Herne – Innovationszentrum
Westring 303, 44629 Herne
Referentin Jutta Beyrow, B3-Beyrow Business Beratung, Gelsenkirchen
Kosten keine
Anmeldung Zum Anmeldeformular

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Vorbereitung auf den Aufschwung:
Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Inhalt Schwierige Zeiten für mittelständische Unternehmen: wer Investitionen in Krisenzeiten vorbereiten will, ist von einer ausreichenden Liqudität abhängig.

Der erste Gang für kleine und mittlere Unternehmen führt bei Wachstums- und Erweiterungsinvestitionen verbunden mit einem möglichen Liquiditiätsbedarf zur Hausbank.

Dort gibt es Angebote, die durch vielfältige Produkte der NRW.BANK ergänzt werden. Die NRW.BANK ist die Förderbank für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie setzt für den Mittelstand in Nordrhein-Westfalen die Produkte der öffentlichen Förderung ein und entwickelt sie weiter.

Wenn für die Hausbank die Sicherheiten bei der Investition oder gerade bei Betriebsmittelbedarf eines mittelständischen Unternehmens nicht ausreichen, kann die Bürgschaftsbank NRW den ermittelten Kreditbedarf begleiten, indem sie eine Ausfallbürgschaft gewährt. Sie übernimmt damit ein Risiko, das die Hausbanken nicht allein schultern können.
Ziele Finanzierungsinstrumente für Wachstums- und Erweiterungsinvestitionen - Informationen über Fördermöglichkeiten des Landes NRW
Zielgruppe Unternehmen mit Liquiditäts- und Investitionsbedarf
Themen 
  • Zinsoptimierung
  • Sicherheitenstärkung
  • Eigenkapitalstärkung
  • Zuschüsse
  • Ausfallbürgschaft
Termin Dienstag, 8. Juni 2010, 17:00 Uhr
Ort Herner Sparkasse,
Berliner Platz 1, 44623 Herne
Referent Philipp Enste, NRW.Bank,
Norbert Steinfels, Bürgschaftsbank NRW
Kosten keine
Anmeldung Zum Anmeldeformular
Kooperation Bürgschaftsbank NRW, Herner Sparkasse, NRW.Bank

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Fallstricke beim gewerblichen Mietrecht
Basis-Know-how

Inhalt Läden, Lagerräume, Verkaufsbuden, Kioske, Praxisräume, Büros, Werkstätten, Gaststätten, Keller, Garagen, Außenwände für Schaukästen oder Reklameschilder – dies alles können Geschäftsräume sein, deren Bereitstellung zur gewerblichen Vermietung zählt.
Abschluss-, Mietpreisfreiheit und inhaltliche Gestaltungsfreiheit des Mietvertrages sorgen dabei für viele Fragen.
Ziele Basisinformationen zum gewerblichen Mietrecht
Zielgruppe
  • Mieter und Vermieter von gewerblich genutzten Immobilien
  • Einzel- und Großhändler im Bereich des gewerblichen Mietrechts
  • Verwalter
  • Immobilienmakler
Themen 
  • Abgrenzung zwischen gewerblichem Mietrecht und Wohnraummietrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Mieterhöhung / Betriebskosten
  • Vertragsende / Abwicklung
  • Sonderfälle
Termin Dienstag, 02. November 2010, 17:00 Uhr
Ort IGZ Innovationszentrum,
Westring 303, 44629 Herne
Referent Martin Klinger, RA, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kosten keine
Anmeldung Zum Anmeldeformular
Kooperation Rechtsanwälte Dr. Sturm, Beestermöller & Partner
RA Martin Klinger, Herne
http://www.sturm-beestermoeller.de

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