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Herne, 04. Februar 2010
WFG: Arbeitssicherheit in KMU
Infoveranstaltung für Geschäftsführer und Personalverantwortliche
Welche Auflagen für kleine und mittlere Unternehmen in punkto Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt es? Wie ist die Rechtslage? Wie sehen die häufigsten Mängel aus? Regelungen, die früher nur für größere Unternehmen Anwendung fanden, gelten seit der Umsetzung der Vorgaben der EG-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie in nationales Recht auch für kleine Firmen: unabhängig von der Unternehmensgröße haben Arbeitgeber mittlerweile zahlreiche Pflichten, wenn es um den Schutz und die Gesundheit der Mitarbeiter geht. So haben auch Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben ein Anrecht auf die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf. einen Arbeitsmediziner. Bei einer kostenlosen Veranstaltung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne (WFG) können sich Geschäftsführer und Personalverantwortliche aus kleinen und mittleren Unternehmen einen Überblick über das Thema verschaffen und erfahren, wie die Verpflichtungen des Arbeitgebers zum eigenen und auch zum Nutzen der Mitarbeiter gewinnbringend eingesetzt werden können. Referent ist Dipl.-Min. Holger Kück, Sicherheitsingenieur von KUECK Industries LTD.
Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, 09. Februar, 17:00 Uhr, im IGZ Innovationszentrum am Westring. Informationen und Anmeldungen online unter
www.wfg-herne.de/Aktuelles/Termine oder per Telefon 02323. 925 110.
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herne mbH Dr. Evelyn Stober
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